Herzlich Willkommen!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Auf dieser Webseite möchte ich Euch regelmäßig über meine Arbeit im Gemeinderat Kerken und im Kreistag Kleve informieren. Ich nehme Euch mit in meinen politischen Alltag und berichte über wichtige, spannende und manchmal auch herausfordernde Themen und Entscheidungen, die unsere Gemeinde und unseren Kreis betreffen.
So bekommt Ihr einen ehrlichen und transparenten Einblick in meine politische Arbeit – und in das, was mich motiviert, mich weiterhin für Kerken stark zu machen.
„Geht nicht – gibt's nicht!“
Das war schon immer mein Leitspruch. Genau deshalb bin ich Mitglied und derzeitige Vorsitzende der Bürgervereinigung Kerken. Seit der Kommunalwahl 2014 engagiere ich mich als Ratsmitglied und arbeite in den wichtigsten Ausschüssen mit: dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dem Schul-, Kultur- und Sozialausschuss sowie dem Wahlausschuss. Seit der letzten Kommunalwahl bin ich außerdem Mitglied des Kreistags Kleve und setze mich auch hier für die Bürgerinnen und Bürger ein.
„Mitgestalten und mitreden, statt nur zu meckern!“
Probleme sind da, um sie anzupacken und zu bewältigen. Das gelingt nur, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen und man gemeinsam nach Lösungen sucht. Wichtige Entscheidungen, die uns alle betreffen, dürfen nicht „im stillen Kämmerlein“ getroffen werden. Besonders in meiner Ratsarbeit setze ich mich daher für Transparenz ein. Denn Politik geht uns alle an.
Möchten Sie mich persönlich kennenlernen?
Dann schreiben Sie mir eine Mail unter: gerlings-hellmanns@bvk-kerken.de
Ich freue mich, Ihre Patricia Gerlings-Hellmanns

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Fördermittel für Denkmalpflege

Fördermittel für Denkmalpflege
Die Gemeinde Kerken weist darauf hin, dass im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.500 Euro für die Denkmalpflege zur Verfügung stehen. Die Mittel werden vom Land NRW bereitgestellt und richten sich an Privatpersonen und Kirchen.
Gefördert werden Maßnahmen, die dem Erhalt und der Pflege von Baudenkmälern sowie von Gebäuden in Denkmalbereichen (nur Außenfassade) dienen. Dazu zählen unter anderem Restaurierungsarbeiten, die Instandsetzung von Fenstern, Türen oder Fassaden sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes eines Gebäudes.
Nicht gefördert werden hingegen Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere energetische Sanierungen oder die Erneuerung von Heizungs- und Elektroanlagen. Eine gleichzeitige Förderung durch andere Programme ist ebenfalls ausgeschlossen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um ein eingetragenes Baudenkmal handelt oder das Objekt in einem Denkmalbereich liegt. Zudem darf mit den Arbeiten noch nicht begonnen worden sein, und eine entsprechende denkmalrechtliche Genehmigung muss vorliegen.
Anträge können gemeinsam mit der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz für das Land NRW bei der Gemeinde Kerken online an denkmal@kerken.de eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular steht auf
https://www.kerken.de/bauen-und-wirtschaft/bauen-und-planen/denkmalschutz/foerdermittel-fuer-denkmalpflege
im Downloadbereich zur Verfügung. Die geplanten Maßnahmen müssen vollständig im Jahr 2026 abgeschlossen und abgerechnet sein. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich, da die Fördermittel ausschließlich für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen.
Für weitere Informationen stehen die zuständigen Ansprechpartner der Gemeinde Kerken zur Verfügung.
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